Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bredemeijer Group B.V. eingetragen im Handelsregister Utrecht unter Nummer 08076184 (Bredemeijer Group B.V.) (nachfolgend: „AGB“)

Artikel 1. Definitionen

1.1. In diesen AGB versteht man unter:

a. Verkäufer: der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bredemeijer Group B.V., mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Utrecht am Savannahweg 59, und die dazu gehörenden Gesellschaften;

b. Vertragspartner: natürliche und Rechtspersonen in Form von unter anderem Auftraggeber, Verkäufer und Käufer, der vom Verkäufer eine Offerte erbittet, beim Verkäufer eine Bestellung tätigt oder mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließt;

c. Lieferung: die Lieferung von Produkten vom Verkäufer an den Vertragspartner;

d. Webshop: die Websites, auf denen der Verkäufer Produkte und Dienstleistungen kommuniziert und anbietet (unter anderem <www.bredemeijer.com, www.leopold-vienna.com, www.zilverstad.com>);

e. Vertrag: das Verhältnis das zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten und die Lieferung von Dienstleistungen des Verkäufers an den Vertragspartner entsteht;

f. Offerte: ein vom Verkäufer an den Vertragspartner getätigtes Angebot von Produkten und/oder Dienstleistungen;

g. Webangebot: das Anbieten von Produkten und/oder Dienstleistungen im Webshop;

h. Bestellung: eine Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen im Webshop;

i. Produkte: die vom Verkäufer an den Vertragspartner mittels Vertrag verkauften, bearbeiteten, hergestellten und zu liefernden / gelieferten beweglichen Sachen.

Artikel 2. Geltung

2.1. Diese AGB sind Bestandteil von und gelten in Bezug auf alle Offerten, Bestellungen und Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner sowie in Bezug auf alle (Rechts-) Handlungen des Verkäufers mit, für oder gegenüber dem Vertragspartner.

2.2. Diese AGB gelten unter Ausschluss der (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.

2.3. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen und vom Verkäufer und dem Vertragspartners unterschrieben werden.

2.4. Bei Konflikten zwischen dem Inhalt des zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags mit diesen AGB genießen die Vertragsbestimmungen den Vorzug.

Artikel 3. Offerten, Bestellungen und Verträge

3.1. Alle Offerten und Webangebote des Verkäufers sind freibleibend. Solange der Vertragspartner die Offerte nicht schriftlich angenommen hat, hat der Verkäufer das Recht, die Offerte zu widerrufen. Offerten werden anhand der vom Vertragspartner vorgelegten Daten erstellt.

3.2. Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben. Danach wird die Offerte ungültig. Der Vertragspartner muss die Offerte bedingungslos und schriftlich durch Rücksendung der unterschriebenen Offerte an den Verkäufer annehmen.

3.3. Eine vom Vertragspartner beim Verkäufer getätigte Bestellung ist für den Vertragspartner bindend.

3.4. Die in der Offerte / im Webangebot genannten Preise sind exklusiv BTW, Zoll-, Transport- Demontage- und Lagerkosten, Import- und Exportgebühren und andere Gebühren, Steuern, Abgaben und sonstige Kosten, sofern nicht anders angegeben.

3.5. Die Zoll-, Transport- Demontage- und Lagerkosten, Import- und Exportgebühren und andere Gebühren, Steuern, Abgaben und sonstige Kosten zahlt der Vertragspartner.

3.6. Gezeigte oder vorgelegte Fotos, Muster, Zeichnungen, Probeexemplare oder Modelle werden stets zur Verschaffung eines Eindrucks vorgelegt, ohne dass die Produkte diesem entsprechen müssen. Es ist nicht gestattet, mit den Fotos, Muster, Zeichnungen, Probeexemplare oder Modelle zu handeln und/oder sie zu ge- oder verbrauchen.

3.7. Zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner kommt dann ein Vertrag zu Stande, wenn die vom Vertragspartner unterzeichnete Offerte vom Verkäufer empfangen wird bzw. wenn der Verkäufer diesen dem Vertragspartner schriftlich bestätigt hat, oder wenn der Verkäufer dem Vertragspartner die Bestellung per E-Mail bestätigt hat.

3.8. Hat der Vertragspartner die Offerte nicht bedingungslos angenommen und Änderungen oder Bedingungen in der Offerte vorgenommen, gilt dies als ein neues Angebot und als eine Ablehnung des ursprünglichen Angebots des Verkäufers, und kommt der Vertrag, abweichend vom vorherigen Absatz, erst zu Stande, nachdem der Verkäufer dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt hat, mit Art und Inhalt der Vorbehalte und/oder Änderungen einverstanden zu sein. Artikel 6:225 Abs. 2 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.9. Der genannte Preis ist auf dem Einkauf und anderen Kostenfaktoren basiert. Erhöht sich eine dieser unvorhergesehenen Kostenkomponenten nach dem Angebot, aber vor der Lieferung, hat der Verkäufer Anspruch darauf, diese Erhöhungen in aller Angemessenheit weiterzuberechnen.

3.10. Ungekürzt der allgemeinen Gültigkeit der im vorigen Absatz enthaltenen Bestimmungen gilt dies insbesondere in Bezug auf Änderungen von Ein- und Ausfuhrgebühren, Steuern und/oder den Wechselkurs des Euro (€) gegenüber der ausländischen Währung, in der der Verkäufer die Güter erworben hat.

3.11. Sollte der Verkäufer auf Wunsch des Vertragspartners Leistungen erbringen, bevor der Vertrag zu Stande gekommen ist, ist der Verkäufer berechtigt, dafür Bezahlung gemäß der bei ihm geltenden Tarife zu verlangen.

Artikel 4. Lieferung

4.1. Die Lieferung der Produkte geschieht FCA (Incoterms 2000) ab dem Lager des Verkäufers. Ab diesem Moment trägt der Vertragspartner die Kosten en Risiken für die Produkte. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer auf Bitte des Vertragspartners hin für den Transport der Produkte sorgt. Der Vertragspartner trägt die Kosten für den Transport.

4.2. Die in Offerte / Webangebot genannte Lieferzeit gilt annäherungsweise. Eine Überschreitung der Lieferzeit kann nicht als grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers betrachtet werden und verschafft dem Vertragspartner keinen Anspruch auf Vertragskündigung.

4.3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in Bezug auf die Lieferung der Produkte bis maximal 5% von der vereinbarten Stückzahl unter Verrechnung des Minder- oder Mehrpreises abzuweichen. Eine Abweichung innerhalb einer Marge von 5% kann nicht als grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers betrachtet werden und verschafft dem Vertragspartner keinen Anspruch auf Vertragskündigung.

4.4. Nimmt der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Lieferung die Produkte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen ab, oder verweigert oder versäumt der Vertragspartner, Informationen oder Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung erforderlich sind, erklärt der Verkäufer den Vertragspartner Verzug und bietet der Verkäufer dem Vertragspartner eine angemessene Frist, um die Lieferung nachträglich abzunehmen oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen. Die Produkte werden auf Kosten und Risiko des Vertragspartners gelagert, ungekürzt der Verpflichtung des Vertragspartners zur Entrichtung des Kaufpreises. Der Vertragspartner schuldet in diesem Falle alle Kosten, unter Inbegriff, jedoch nicht ausschließlich, Kosten für Abbau, Transport und Lagerung. Nimmt der Vertragspartner nach Verzugsansage noch nicht ab oder verweigert oder versäumt der Vertragspartner, Informationen oder Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Gutdünken frei über die Produkte zu verfügen. Verkauft der Verkäufer die Produkte an eine andere Partei, wird der Kaufpreis um den Nettoverkaufspreis reduziert werden, der einer dritten Partei in Rechnung gestellt wurde.

Artikel 5. Bezahlung und Sicherheit

5.1. Die Bezahlung der vom Verkäufer gelieferten Produkte muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar oder durch Überweisung auf ein vom Verkäufer zu nennendes Konto in Euro erfolgen. Der Vertragspartner kann sich nicht auf Verrechnung, Rabatt oder Zahlungsaufschub berufen.

5.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine (teilweise) Vorauszahlung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragserfüllung auszustellen, bis die Vorauszahlung entrichtet wurde.

5.3. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung befindet sich der Vertragspartner, ohne dass eine Verzugsansage erforderlich ist, von Rechts wegen durch den Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Ab diesem Moment schuldet der Vertragspartner die vertraglichen Zinsen von 1% pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen bis zum Tag des vollständigen Ausgleichs, außer wenn die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a BW höher sind, dann gelten die gesetzlichen Handelszinsen. Alle übrigen (Inkasso-) Kosten, die dem Verkäufer sowohl auf dem Rechtsweg als auch außergerichtlich entstanden sind, trägt der Vertragspartner. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von € 250,00 zzgl. BTW.

5.4. Jede Bezahlung des Vertragspartners dienst zuerst der Tilgung der fälligen Kosten, dann der Tilgung der fälligen Zinsen und schließlich zum Ausgleich der Rechnungen.

5.5. Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, vom Vertragspartner Sicherheiten zu verlangen. Der Vertragspartner muss diese Sicherheit auf erste Bitte hin verschaffen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragserfüllung auszustellen, bis die verlangte Sicherheit verschafft wurde.

5.6. Alle Forderungen des Verkäufers sind in einer Summe und ohne Verzugsansage fällig, wenn:

a. die Zahlungsfrist überschritten wurde;

b. das Konkursverfahren, Vergleichsverfahren oder Schuldensanierungsregelung des Vertragspartners beantragt wird;

c. das Konkurs- oder Vergleichsverfahren für den Vertragspartner eröffnet wurde, für ihn eine Schuldensanierungsregelung gilt oder er verstorben ist;

d. Güter oder Forderungen des Vertragspartners gepfändet werden;

e. der Vertragspartner sein Unternehmen ganz oder teilweise verkauft oder beendet.

5.7. In den im vorigen Absatz beschriebenen Fällen hat der Verkäufer das Recht:

a. die Vertragserfüllung bis zu dem Zeitpunkt auszustellen, an dem der Vertragspartner seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat;

b. den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass hierfür eine Verzugsansage oder gerichtliche Einmischung erforderlich ist, was das Recht des Verkäufers nicht schmälert, Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz zu verlangen.

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten oder noch zu liefernden Produkte bis zum dem Moment vor, an dem alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Vertragspartner, gleich aus welchem Grunde, unter Inbegriff aller Forderungen aufgrund der Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen, vollständig ausgeglichen worden sind. Solange die Forderungen des Verkäufers nicht vollständig beglichen wurden, ist es dem Vertragspartner – anders als im Rahmen der normalen Unternehmenstätigkeit – nicht gestattet, Produkte zu veräußern oder zu verarbeiten (verarbeiten zu lassen).

6.2. Der Verkäufer ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch beim Vertragspartner vorhandene Produkte auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen, sofern der Vertragspartner sich mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet oder in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder zu geraten droht. Der Vertragspartner muss dem Verkäufer jederzeit freien Zugang zu Betriebsgeländen und/oder Gebäuden gestatten und auch alle erforderliche Mithilfe an einer Inspektion der Produkte und/oder die Ausübung seiner Rechte leisten.

6.3 Sollte ein vom Verkäufer geliefertes Produkt, an dem der Verkäufer sich das Eigentum vorbehalten hat, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt werden, dessen Recht in Bezug auf Eigentumsvorbehalt günstigere Bestimmungen enthält als die im vorigen Absatz enthaltenen Bestimmungen, unterliegt der Eigentumsvorbehalt dem Recht dieses Mitgliedstaates.

6.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der nötigen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu bewahren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte zu versichern und bleibend zu versichern gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden sowie Diebstahl. Die diesbezügliche Versicherungspolice wird dem Verkäufer auf erste Bitte hin zur Einsicht vorgelegt. Erfüllt der Vertragspartner diese Verpflichtung nicht, schuldet der Vertragspartner ein vertragliches Bußgeld, das nicht gerichtlich ermäßigt werden kann, in Höhe des doppelten Saldos der offenstehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Vertragspartner.

6.5. Sollten Dritte unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Güter pfänden bzw. Ansprüche darauf geltend machen oder erheben, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Verkäufer so rasch wie angemessener Weise erwartet werden darf darüber zu informieren.

Artikel 7. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

7.1. Der Verkäufer behält sich beim Ausbringen einer Offerte, der Veröffentlichung eines Webangebots und beim Zustandekommen eines Vertrags das Eigentum an allen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten in Bezug auf die zu liefernden Produkte vor.

7.2. Die Gegenseite ist ausschließlich berechtigt, die in 3.6. dieser AGB genannten Sachen im Rahmen der Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Der Vertragspartner garantiert, dass er die intellektuellen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte des Verkäufers nicht verletzten wird.

7.3. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, Mitteilungen in Bezug auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere intellektuelle und/oder gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte und/oder den Webshop aus Broschüren und Programmen und/oder anderen Sachen des Verkäufers zu entfernen und/oder zu bearbeiten.

Artikel 8. Copyright

8.1. Alle Designs und Layouts des Webshops sind Eigentum des Verkäufers. Das Kopieren der gesamten oder teilweisen Website ist ausschließlich zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung beim Verkäufer zu tätigen. Das mehrfache Drucken, Aufnehmen für Online-Dienste und Vervielfältigen auf Datenträgern ist ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht gestattet.

Artikel 9. Schutz von Personendaten

9.1. Der Verkäufer nutzt die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Daten in Bezug auf die Bestellung ausschließlich zur Vertragserfüllung. Der Verkäufer führt eine elektronische Datei für diese Daten für den oben genannten Zweck und erteilt nur dann Auskünfte an Dritte, sofern dies im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist, wie im Falle, dass die Produkte transportiert werden müssen.

Artikel 10. Garantie / Reklamationen

10.1. Die vom Verkäufer zu liefernden Produkte erfüllen die üblichen Anforderungen und Normen, die daran zum Zeitpunkt der Lieferung angemessener Weise gestellt werden können und für die die Produkte bei normalem Gebrauch bestimmt sind.

10.2. Geringe – in der Branche übliche – Toleranzen in Qualität, Farbe, Maß oder Verarbeitung werden nicht von der Garantie erfasst, verschaffen keinen Anspruch auf Reklamation und bilden keinen Grund für Vertragskündigung oder Schadenersatz.

10.3. Jede Form von Garantie verfällt, wenn ein Mangel in Folge oder als Ergebnis unfachmännischen oder uneigentlichen Gebrauchs entstanden ist, unter anderem bestehend aus falscher Lagerung oder Wartung durch den Vertragspartner und/oder Dritte bzw. sofern der Vertragspartner oder ein Dritter ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers an dem Produkt Änderungen oder Reparaturen durchgeführt hat, andere Sachen daran befestigt hat, die nicht daran befestigt werden dürfen, oder sofern das Produkt in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise ver- oder bearbeitet wurde.

10.4. Der Vertragspartner muss alle vom Verkäufer gelieferten Produkte sofort nach Lieferung auf eventuelle Mängel oder Fehler kontrollieren. Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung per eingeschriebener Post mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation verfällt der Anspruch des Vertragspartners zur Forderung von (teilweiser) Vertragskündigung, Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz.

10.5. Hat der Vertragspartner rechtzeitig reklamiert und nachgewiesen, dass die Mängel oder Fehler Folge einer dem Verkäufer anzurechnenden Vertragsverletzung gegenüber dem Vertragspartner sind, wird der Verkäufer, nach eigenem Gutdünken, für eine kostenloste Reparatur des Produkts, Ersatz des Produkts, eine Reduktion des Kaufpreises oder andere Maßnahmen sorgen.

10.6. Reklamationen des Vertragspartners schieben dessen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht auf.

Artikel 11. Rücksendungen

11.1. Rücksendungen werden ausschließlich in Empfang genommen, wenn die Rücksendung vorher schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurde und sofern die Produkte sich in gutem Zustand befinden und in der Originalverpackung angeboten werden.

11.2. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.

11.3. Rücksendungen sind ausgeschlossen in Bezug auf Produkte, die anhand spezifischer Anforderungen des Vertragspartners vom Verkäufer bearbeitet oder hergestellt wurden.

Artikel 12. Höhere Gewalt

12.1. Vertragsverletzungen des Verkäufers infolge höherer Gewalt verschaffen dem Vertragspartner keinen Anspruch auf Vertragskündigung und/oder auf Schadenersatz. Unter höherer Gewalt versteht man jeden vom Willen des Verkäufers unabhängigen Umstand, durch den die Vertragserfüllung ganz oder teilweise bleibend oder zeitweilig unmöglich ist. Unter höherer Gewalt versteht man auf jeden Fall: drohender Kriegsausbruch, Krieg, Mobilisierung, Unruhen, Aufruhr, Brand, Streik, Transportschwierigkeiten, Wasserschaden, Betriebsbesetzung, In- und Ausfuhrbeschränkungen, Regierungsmaßnahmen, Störungen bei der Lieferung von Strom, Gas, Wasser oder Internet, Vertragsverletzungen oder unrechtmäßige Taten von Zulieferern des Verkäufers oder vom Verkäufer eingeschalteter Dritter.

12.2. Für die Dauer der höheren Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen aufzuschieben, ohne dass dem Vertragspartner ein Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Dauert das Auftreten höherer Gewalt länger als zwei Monate, sind Verkäufer und Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.

Artikel 13. Haftung

13.1. Wird festgestellt, dass der Verkäufer bei der Vertragserfüllung grob fahrlässig gehandelt hat, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den dem Vertragspartner – nachzuweisenden – direkten Schaden. Die Haftung für direkte Schäden ist auf höchstens einmal den Rechnungswert für das mangelhafte Produkt beschränkt, wobei der Betrag maximiert ist bis zu dem Betrag, der unter der Versicherungspolice bei der Versicherung des Verkäufers gedeckt ist.

13.2. Der Verkäufer ist keinesfalls verpflichtet, indirekte Schäden zu ersetzen, unter anderem Betriebsschaden, Folgeschaden, Umsatzverlust oder reduzierten Goodwill des Vertragspartners. Der Vertragspartner garantiert diese Bestimmung im Verhältnis zu seinen Abnehmern oder Dritten aufzunehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, sich auch Dritten gegenüber auf diese Bestimmung zu berufen.

13.3. Der Vertragspartner gewährleistet dem Verkäufer Freistellung in Bezug auf eine Haftung Dritten gegenüber.

13.4. Der Verkäufer ist nicht haftbar für Schäden, die aufgrund fehlender bzw. unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen seitens des Vertragspartners entstanden sind.

13.5. Außer bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung ist der Verkäufer nicht an Vereinbarungen gebunden, die anders lauten als die in diesen AGB festgelegten Vereinbarungen, oder an einen Vertrag, den der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrags mit Mitarbeitern des Verkäufers abgeschlossen hat.

13.6. Jede Forderung auf Schadenersatz vom Verkäufer erlischt nach Ablauf von einem Jahr oder einer kürzeren Frist, sofern dies kraft Gesetzes der Fall ist, zu rechnen ab dem Moment des Entstehens der Forderung.

13.7. Der Verkäufer ist niemals haftbar, wenn sich der Vertragspartner dem Verkäufer gegenüber in Verzug befindet.

Artikel 14. Konflikte

14.1. Alle Offerten, Bestellungen und Verträge, für die diese AGB gelten, sowie die Verpflichtungen und Konflikte, die aufgrund dessen entstehen, unterliegen niederländischem Recht, unter Berücksichtigung von Artikel 6.2. dieser AGB, auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland ausgeführt wird, oder wenn eine an der Rechtshandlung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Geltung des CISG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14.2. Über alle Konflikte, die Ergebnis eines mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrags sind, entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk Utrecht, Niederlande.

Artikel 15. Nichtigkeit, Hinterlegung und Auslegung

15.1. Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen ganz oder teilweise zu einem bestimmten Zeitpunkt nichtig sein oder anfechtbar werden, dann bleiben die übrigen in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen vollständig gültig.

15.2. Diese AGB sind bei der Kamer van Koophandel voor Midden-Nederland in Utrecht, Niederlande, hinterlegt worden.

15.3. Neben diesen in niederländischer Sprache verfassten AGB hantiert der Verkäufer auch in englischer und deutscher Sprache verfasste AGB. Bei Unterschieden zwischen den Übersetzungen dieser AGB genießt stets der niederländische Text Vorrang